iPads in den 9. Klassen am Zabelgymnasium Gera

In der Sitzung am 27.09.2022 hat die Schulkonferenz nachfolgenden Beschluss gefasst:
 
iPad-Nutzung ab Klassenstufe 9
verpflichtende Nutzung ab Klasse 9 wird Bestandteil des
schulinternen Lehrplans Medienkunde, ab Klasse 8 Nutzung möglich
.

Es werden elternfinanzierte Geräte sein.

Beim privaten Kauf ist dem Händler zwingend die DEP Organisations-ID 29248372 der Stadtverwaltung Gera mitzuteilen. Es ist nur bei zertifizierten Händlern zu kaufen, iPads von Onlinehändlern (Amazon und Co.) können von der Stadt nicht eingebunden werden.

[Quelle] Steffen Reiche-Römuß

Hier finden Sie eine Übersicht aller Fragen + Antworten + Formulare.



Apple + Technik + kaufen

https://www.apple.com/de/ipad/compare/

Auf der Apple Webseite finden Sie eine Übersicht aller aktuellen Modelle. Dort gibt es auch  (Menüpunkt oben in der Mitte) eine komfortable Möglichkeit einzelne Modelle miteinander zu vergleichen.

(Stand 11/2022)
Wir verwenden als Leihgeräte in der Schule das iPad der 8. Generation mit 128 GB Speicher.
Als Panzerhülle + Tastatur RUGGED FOLIO + Targus Stift.

Prinzipiell können Sie jedes andere iPad mit anderer Speicherausstattung nutzen, technisch gesehen sind sie alle fast gleich (jedenfalls der Teil, den wir benutzen). Denken Sie allerdings, dass es Privatgeräte sind, auf denen privat sich auch viele Videos und Fotos ansammeln werden und auch private Apps benötigen Platz.

Besteht nicht von Seiten der Schule die Möglichkeit, bei einem Händler für mehrere Schüler Geräte zu besorgen, um noch Rabatt zu erhalten?

Anfragen bei Händlern sollten lieber durch Eltern erfolgen. Wir als Schule sind angehalten, wegen Vorteilsnahme uns aus solchen Dingen herauszuhalten.

Es gab schon immer bei den Taschenrechnern massive Probleme mit der Schulaufsicht. Hier sollten sich die drei Elternsprecher mal zusammensetzen und einzelne Händler ansprechen.

Hilfestellung können bestimmt die Elternsprecher der jetzigen Klassen leisten.

Während mit einem reinen WiFi-Gerät nur per WLAN im Internet gesurft wird, besitzen Cellular-Modelle einen SIM-Karten-Steckplatz.

So kann das iPad auch mobil in das Internet. Voraussetzung ist ein zusätzlicher Datentarif.

DAS IST NICHT NOTWENDIG! Wir haben ein starkes WLAN im gesamten Haus.

Können neben schon vorhanden iPads auch Macbooks implementiert / genutzt werden?

Leider nein. Die Apps unterscheiden sich.

Müssen die iPads in der Schule zur Einrichtung abgeben werden?

NEIN! Sie melden per Email das iPad an und bekommen die Zugangsdaten per Email.

Sie melden mit der Excel-Tabelle Ihre Gerätedaten und bekommen per Mail auf Ihre Adresse alle Daten zugesandt.

Dann können Sie sofort nach der Anleitung das Gerät in Betrieb nehmen und in der Schule einsetzen.

Datenschutz + Formulare + Schule

Brauchen Sie wirklich noch von jedem Elternteil den Bogen „Mailadresse“ und „DSVO“? Die DSVO haben wir doch Anfang des Schuljahres schon ausgefüllt und abgegeben?

Lächeln, bei uns gibt es von jeder Klasse einen Ordner mit Datenschutz und Mail-Adressen. Ich bin nicht im Bilde darüber, wer die letzten Exemplare im September eingesammelt hat.

Also bitte Ja.

Gibt es Leihgeräte von der Schule für finanzschwache Elternhäuser?

Für genau solche Zwecke gibt es in Gera Bildung und Teilhabe, die problemlos          Unterrichtsmaterialien für Schüler bezahlen.

Es besteht für alle berechtigten Elternhäuser die Möglichkeit eines Antrages bei Bildung und Teilhabe. Auch haben wir mehrere Schüler, denen das Jobcenter problemlos eine Ausstattung finanziert hat.

Falls es aus irgendwelchen Gründen negative Entscheidungen der zwei Stellen gibt, wenden Sie sich bitte noch mal an mich persönlich. Wir finden eine Lösung.

Nein, es sind Privatgeräte und im Normalfall über ihre Hausratversicherung versichert. Wir hatten schon einen Diebstahl Fall und das war kein Problem. Sicherheitshalber mal die Hausratversicherung fragen.

Werden die Lehrer auch verpflichtet das Ipad im Unterricht zu benutzen, bzw. bekommen die Schüler dann die Tafelbilder bzw. Kopien auch von jedem Lehrer digital, so dass es entfällt die Hefter zu führen?

Nein, es gibt natürlich keine Pflicht. Der Lehrer als Pädagoge entscheidet selbst, wann es sinnvoll ist. Das ist auch ein Prozess der Entwicklung und des Wachsens, von beiden Seiten. Immer mehr Kollegen genießen die Vorteile und benutzen es immer mehr im Unterricht, jeden Tag ein Kollege mehr. 😀

Auch die Schüler fordern es ein, siehe mein Beispiel mit den Arbeitsblättern. Kopierer sind unsinnig, ein PDF ist kostenfrei und viel schneller.

Unterstützt wird der Prozess durch eine immer bessere Ausstattung im Haus. Jede Woche kommen neue Räume mit Beamer oder Apple TV dazu. Das wird dankbar von den Schülern und Kollegen angenommen und auch gern benutzt.

Aus der Erfahrung der letzten Klasse, wie wie viele Lehrer arbeiten konsequent mit dem IPad?

Es gibt keine Zahlen. Theoretisch hat jeder (!) Lehrer ein Dienst-iPad bekommen und das Angebot für mehrere kostenlose Weiterbildungen.

Aber in den jetzigen neunten Klassen kann man sich dem auch schlecht als Lehrer entziehen, alle Schüler benutzen ihr iPad ganz selbstverständlich.

Damit bekomme ich als Lehrer auch Daten (Hausaufgaben und Vorträge) per Mail oder AirDrop und muss mein iPad einfach benutzen.

FORDERN SIE ES BEI DEN LEHRERN EIN! 🙂

Gibt es die Schulbücher dann auf dem iPad?

Ja und nein!

Hier hängen die Verlage noch hinterher. Bis auf wenige Ausnahmen gibt es noch keine Schulbücher für das iPad.

Der Markt kommt erst in Bewegung, aber hier wird sicherlich sehr viel passieren.

Außerdem haben wir noch einen großen Vorrat an bereits bezahlten und eingeführten Lehrbüchern.

Ein praktischer Vorschlag aus meinem Lehrerleben: Ich habe immer das aktuelle Kapitel aus meinen Lehrbüchern eingescannt auf meinem iPad. Damit kann ich das Buch zu Hause lassen.

Dann ist das so!

Wir werden niemand dazu zwingen an der Digitalisierung teilzunehmen. Aber die Zeit ist nicht mehr aufzuhalten. Die Kinder freuen sich und sind hochmotiviert. Es ist einfach ein anderer Unterricht, schneller und moderner. Die Schüler können freier arbeiten, ganz nach ihren Bedürfnissen.

Wenn Sie sich gegen das iPad entscheiden, müssen Sie den CAS ti nspire  für den Matheunterricht erwerben.

DEP Registrierung

Beim privaten Kauf ist dem Händler zwingend die DEP Organisations-ID 29248372 der Stadtverwaltung Gera mitzuteilen.

Alle angeschafften Geräte müssen durch die Stadt in das System eingebunden werden. Damit wird eine Verwaltung der iPads im Unterricht, insbesondere in Prüfungen und Klausuren, durch die Lehrkräfte ermöglicht. Die Einschränkung der Arbeit auf bestimmte Apps ist ebenso möglich wie eine Blockade von Internetzugang und Datenaustausch zwischen den iPads per Bluetooth. Weiterhin können von den Schulen beschaffte Apps direkt auf die Geräte übertragen werden, die für die Arbeit im Unterricht verwendet werden sollen.

Beim Verlassen der Schule werden die Geräte dann wieder abgemeldet und sind ohne Einschränkungen weiter nutzbar. Falls die Schule gewechselt wird, kann das iPad direkt dort wieder eingebunden werden ohne eine erneute Registrierung, die Information geht von den Schulen über die Stadtverwaltung. Privat können die Geräte uneingeschränkt benutzt werden.

DEP-Händler finden Sie in dieser Liste: https://support.apple.com/kb/PH26934?locale=de_DE

Die Liste von Apple ist unvollständig. Gern können Sie im Internet weitere Händler anfragen. Auch viele lokale Händler kennen sich mittlerweile damit aus.

Mit dem Kauf ist die Organisations-ID der Firma zu erfragen und der Schule unverzüglich mitzuteilen. Die Schule leitet das dann an die Administration weiter. Erst danach landen die Geräte in unserem System.  [siehe Excel-Tabelle im Anhang]

Die Geräte dürfen erst eingeschaltet werden, wenn sie im System sind und eine persönliche Zuordnung erfolgt ist. Dazu ist die Angabe der Seriennummer des IPads in der Excel-Tabelle notwendig. Danach erhalten die Schüler ihre persönlichen Zugangsdaten (Apple-ID), die sie nach dem Einschalten des Gerätes eingeben müssen. [Anleitung im Anhang]

Ausgefüllte Excel-Tabelle bitte per Mail an den Verantwortlichen.

Können Sie einen Händler empfehlen?

Nein! Wir haben als Schule nur die offizielle Liste. Vielleicht kennen Sie Eltern der jetzigen 9. Klassen oder fragen einfach einen lokalen Händler.

Kann Ich dieses Gerät einfach kaufen, oder muss ich dem Verkäufer irgendwas vorher mitteilen?

Beim privaten Kauf ist dem Händler zwingend die DEP Organisations-ID 29248372 der Stadtverwaltung Gera mitzuteilen.

Es muss ein registrierter DEP Händler sein, vielleicht sogar auf der Rechnung bestätigen lassen mit seiner DEP Händlernummer. Sonst lässt sich das Gerät nicht einbinden.

Geben Sie mal bei Google bitte ein „iPad Schule mieten“.

Mittlerweile gibt es eine ganze Menge Anbieter, welche für einen monatlichen Betrag ein komplettes Angebot machen. Miete oder Leasing für jedes Modell.

Kann man vorhandene Geräte in der Familie weiterverwenden?

Ja, es muss aber mit zusätzlichem Aufwand von uns eingerichtet werden. Dazu muss das Gerät + 20 Euro bei uns abgegeben werden. (siehe Extrapunkt)

Beim privaten Kauf ist dem Händler zwingend die DEP Organisations-ID 29248372 der Stadtverwaltung Gera mitzuteilen. Es ist nur bei zertifizierten Händlern zu kaufen, iPads von Onlinehändlern (Amazon und Co.) können von der Stadt nicht eingebunden werden.

 

Wie funktioniert das technische mit der nachträglichen DEP Zertifizierung?

Ich habe mich mal intensiver damit beschäftigt. Es scheint technisch möglich zu sein. Ich kann es allerdings leider nicht testen, denn alle meine iPads sind schon DEP registriert.  🙂

Wer möchte, kann sein iPad bitte mit den ausgefüllten Papieren (Kontakte, Datenschutz, Excel mit der Seriennummer) und 20 € (Kaution siehe Text) abgeben.

Beim privaten Kauf ist dem Händler zwingend die DEP Organisations-ID 29248372 der Stadtverwaltung Gera mitzuteilen. Es ist nur bei zertifizierten Händlern zu kaufen, iPads von Onlinehändlern (Amazon und Co.) können von der Stadt nicht eingebunden werden.

Wofür brauche ich einen DEP-zertifizierten Händler, wenn Sie die DEP-Nummer aufspielen können? Kann ich dann nicht überall ein Gerät kaufen?

Auch wenn Sie nicht ganz Unrecht haben, sollte der Normalfall bei Neukauf ein DEP Gerät sein.

Das nachträgliche Lizenzieren erfordert erheblichen personellen Aufwand und eine zusätzliche Lizenz mit Kosten. Geräte mit DEP kosten im Handel nicht mehr als normale Geräte und so richtige Schnäppchen gibt es ohnehin bei Apple Händlern leider nicht.

Es sollte wirklich nur bei vorhandenen Geräten als Notfalllösung eingesetzt werden.

Beim privaten Kauf ist dem Händler zwingend die DEP Organisations-ID 29248372 der Stadtverwaltung Gera mitzuteilen. Es ist nur bei zertifizierten Händlern zu kaufen, iPads von Onlinehändlern (Amazon und Co.) können von der Stadt nicht eingebunden werden.

Benutzung durch die Schüler

https://digital.zabel-gymnasium.de/

Begleitend zur Einführung der iPads am Zabelgynasium gibt es von Anfang an eine Hilfeseite. Hier finden Sie/Ihre Kinder zu vielen Punkten wichtige Hinweise mit Bildern und Videos.

Einfach mal rechts durch die Kategorien klicken.

Aber glauben Sie mir, unsere Kinder gehen zügig und selbstsicher damit um. Selbst mir wird immer mal wieder etwas Neues gezeigt. 😀

Das Projekt wird auf unserer Homepage mit vielen Hilfevideos begleitet: https://digital.zabel-gymnasium.de/

https://digital.zabel-gymnasium.de/2021/05/private-apps-installieren-und-nutzen/

Hier habe ich eine Anleitung erstellt, wie Sie sich mit einer eigenen Apple ID zusätzlich (!) auf dem Gerät anmelden können.  Auf dem Gerät selbst werden Sie keine Unterscheidung entdecken, welche App von uns und welche App privat ist.

Im Unterricht kann der Lehrer private Apps ausblenden, nach Verlassen des Schulhauses/Unterrichtsstunde tauchen sie einfach wieder auf. 😀

Neben den üblichen häuslichen Maßnahmen werden wir zukünftig auch eine Eltern-App installieren. Diese App funktioniert wie eine normale Kindersicherung auf einem PC.

Sie haben dann die Möglichkeit, auf dem iPad Ihres Kindes völlig unabhängig von uns Zeiten und Apps und Internet nach ihren Bedürfnissen einzuschränken.

Es gibt keinen Endtermin.

Wir werden zeitnah angemeldete Geräte (inklusive abgegebener 3 Dokumente) der Stadt melden und dann freigeben.

Diese Geräte dürfen durch die Schüler sofort im Unterricht nach Absprache mit dem Lehrer eingesetzt werden. Idealerweise ist dieser Prozess in der ersten Schulwoche Klasse 9 abgeschlossen.

Wird dann eigentlich der wissenschaftliche Taschenrechner auch noch benötigt?

Nein!

Der Kauf des Taschenrechners entfällt (ca. 150 Euro), die APP wird wie alle Unterrichts-Apps von uns gekauft.

Alle Unterrichts-Apps werden von uns gekauft.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit eigene Apps zu installieren. Eine Anleitung finden Sie weiter oben. Sie benötigen dazu eine eigene Apple ID mit einer eigenen Kreditkarte.

Darf der Taschenrechner auf dem IPad in Prüfungen (BLF + Abitur) benutzt werden?

Ja!

CAS Systeme sind laut Prüfungsordnung in Thüringen erlaubt. Hier ist nicht ein konkretes Modell vorgeschrieben.

Bedingung ist, dass das System in den Prüfungsmodus geschaltet werden kann. Hierfür hat der Lehrer eine Classroom App. Dort kann er alle iPads in der Klasse in einen Single App Modus schalten. Der Schüler können dann wieder aus dem Taschenrechner in andere Apps wechseln noch ins Internet gehen.

https://digital.zabel-gymnasium.de/category/lehrer/classroom-teachertool/