Die Cloudkomponenten dieser Softwareprodukte dürfen nicht für personenbezogene Daten genutzt werden. Die Daten werden auf Servern verarbeitet, die in rechtlicher und technischer Hinsicht nicht den europäischen Datenschutz-Standards entsprechen. Ein Einsatz ist somit nur dann zulässig, wenn entweder über ein Treuhandmodell der Zugriff durch US-amerikanische Stellen ausgeschlossen ist oder wenn keine personenbezogenen Daten in der Cloud gespeichert werden.
Solche Lösungen sind bislang noch nicht absehbar.
Quelle: https://bildung.thueringen.de/schule/medien/datenschutz-in-schulen